FDP will Integration von Flüchtlingen in Arbeit intensivieren
Die FDP-Fraktion beantragt das Thema „Flüchtlinge in Arbeit bringen“ auf die Tagesordnung des nächsten Sozialausschusses zu setzen. Dabei sollen nach Vorstellung der FDP-Ratsfraktion unter anderem Vertreter der Bundesagentur für Arbeit, des Jobcenter der Kreises Viersen, der Ausländerbehörde und der Wirtschafts-förderung der Stadt Willich eingeladen werden. Dabei stehen insbesondere spezielle Programme und Initiativen im Fokus, die Flüchtlingen den Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern sollen. Zum Beispiel das Bundes-programm „Integration durch Qualifizierung“ (IQ), das Flüchtlingen und Migranten bei der Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Berufsabschlüsse unterstützt.
Franz-Josef Stapel, Ratsherr und Mitglied im Sozialausschuss erklärt den Ansatz: „Ziel soll sein, mit den beteiligten Organisationen und Stellen die Möglichkeiten einer Beschleunigung der Integration in den aufnahmefähigen Arbeitsmarkt abzustimmen. Aufgrund der umfänglichen Thematik und der damit verbundenen zeitlichen Beschränkung in einer normalen Sitzung des Sozialausschusses, sollte zudem eine Sondersitzung Anfang des neuen Jahres 2024 in Erwägung gezogen werden.“ Die FDP blickt auf die aktuell hohen Belastungen im städtischen Haushalt 2024 für die Aufwendungen im Asyl-Bereich, wobei sich diese im Plan-Saldo im negativen Millionen-Bereich bewegen.
Kristin Schiffer, FDP-Mitglied im Sozialausschuss sagt: „Für mich steht der soziale Aspekt im Vordergrund. Eine Arbeitsstelle bringt Struktur ins Leben und gibt Halt, was beides gerade für traumatisierte Menschen wichtig ist. Auf der anderen Seite suchen Unternehmen in vielen Bereichen Fachkräfte. Die Problematik von hohen Sprachbarrieren und kulturellen Unterschieden ist bekannt und erfordert pragmatische Ansätze. Aber wir müssen die beiden Seiten näher zusammenbringen und vorhandenes Potenzial entdecken und entfalten. Bestenfalls könnte dadurch der Haushalt sogar entlastet werden.“
Die Liberalen verweisen auf folgende Sachlage: Asylbewerber dürfen in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland nicht arbeiten. Danach können sie eine Arbeitserlaubnis beantragen, die aber an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist. Geduldete Flüchtlinge dürfen in der Regel arbeiten, wenn sie eine Arbeitserlaubnis haben. Diese wird vom zuständigen Ausländeramt erteilt und ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte dürfen uneingeschränkt arbeiten und benötigen keine Arbeitserlaubnis.